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Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen (ARVB)
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für eine Brasa-Reise entschieden haben. Die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen welche auf Empfehlung des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes basieren, bilden das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als unseren Kunden und der Brasa Reisen AG als Ihrem Reiseveranstalter. Wir empfehlen Ihnen diese sorgfältig zu lesen.

1. Vertragsabschluss
1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und Brasa Reisen AG ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein eigenes Brasa-Reiseveranstaltungsangebot betrifft. In allen anderen Fällen handelt Brasa Reisen AG lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere bei Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter über Brasa Reisen AG). Dadurch entstehen für Sie und Brasa Reisen AG bestimmte Rechte und Pflichten.
1.2 Werden Ihnen durch Brasa Reisen AG Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbedingungen. Bei allen von Brasa Reisen AG vermittelten Nur-Flug-Arrangements mit Linienflügen gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften. Brasa Reisen ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit Brasa Reisen und der Airline erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Änderungen seitens der Airline gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Buchenden.
1.3 Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen in der Schweiz gelten. Beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben in unseren Katalogen. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.
2. Anmeldung / provisorische Reservierung
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Flüge, Hotels und Arrangements oft schon frühzeitig ausverkauft sind. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, sich so früh wie möglich anzumelden, was auch in Form einer vorerst provisorischen Reservierung erfolgen kann. In diesem Fall nimmt Brasa Reisen AG – ohne dass Sie dadurch verpflichtet werden* – Ihre provisorische Reservierung bis zu einem festzusetzenden Datum gerne entgegen (*Ausnahmen werden bei Anmeldung mitgeteilt).
3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen
3.1 Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reisekatalog bzw. aus den dem Reisekatalog beigefügten Preislisten. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise. Für Zahlungen mit Kreditkarte erheben wir einen Zuschlag von bis zu 2.5%.
3.2 Bei Pauschalarrangements werden die Preise auf das Abflugsdatum bezogen kalkuliert. Bei Baukastenarrangements sind die Preise aufenthaltsbezogen (oder gemäss Ausschreibung). Die in Fremdwährung verrechneten Preise werden, sofern nichts anderes vereinbart, ca. 2 bis 4 Wochen vor Abreise zum internen Tageskurs in CHF umgerechnet und belastet.
3.3 Reservierungsgebühren
3.3.1 Falls Sie bei Brasa Reisen AG nur Landleistungen reservieren möchten (ohne Hin- und Rückflug ab der Schweiz), erheben wir eine Reservierungsgebühr von CHF 80 pro Auftrag.
3.3.2 Schriftliche Offerten
Für schriftliche Offerten wird eine Gebühr von CHF 80 erhoben. Diese wird bei definitiver Buchung angerechnet.
3.3.3 Kurzfristige Buchungen
Bei kurzfristigen Buchungen erlauben wir uns einen Expresszuschlag zu erheben.
3.3.4 Bearbeitung und Reservierung
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Katalog erwähnten Preisen zusätzlich Kostenanteile für Beratung/Reservierung/Bearbeitung erheben kann.
3.4 Zahlungsbedingungen
3.4.1 Anzahlung
Bei der Anmeldung ist gleichzeitig eine Anzahlung von CHF 500 pro Person zu leisten.
3.4.2 Restzahlung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Die Restzahlung muss bis 30 Tage vor der Abreise bei Brasa Reisen AG eingegangen sein. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziffer 4ff geltend machen.
3.5 Preisänderungen
3.5.1 Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in den Brasa-Katalogen angegebenen Preise zu erhöhen, und zwar im Falle von bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge), neu eingeführten oder erhöhten allgemeinverbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen), staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer), ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels, plausibel erklärbaren Druckfehlern, Wechselkursänderungen
3.5.2 Falls Brasa Reisen AG die in den Katalogen angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird Ihnen Brasa Reisen AG alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.
4. Rücktrittsbedingungen / Änderungen
4.1 Bearbeitungsgebühren
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 4.2.) erheben wir für Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60 pro Person, jedoch maximal CHF 120 pro Auftrag. Hinzu kommen eventuelle Telefon- und Telefaxspesen.
4.2 Kosten einer Annullierung/Änderung
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben (Ausnahmen sind unter Ziffer 4.2.1 aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen (Umbuchung von Rückflügen ausgenommen; siehe dazu Ziffer 4.3).
30 –15 Tage vor Abreise 40%
14 – 1 Tage vor Abreise 80%
am Abreisetag 100%
4.2.1 Ausnahmen
Es gelten ausserdem die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen.
Für die Abreisen vom 10. Dezember bis 10. Januar gelten folgende Bestimmungen:
60 – 30 Tage vor Abreise 25%
29 – 08 Tage vor Abreise 50%
07 – 03 Tage vor Abreise 75%
02 – 00 Tage vor Abreise 100%
Weitere Ausnahmen sind auf der Buchungsbestätigung und/oder im Katalog aufgeführt.
Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Passagiere sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rück- oder Weiterflug diesen bei der entsprechenden Vertretung rückzubestätigen.
4.2.2 Linienflüge «Nur-Flug» und Baukastensystem
Bei Rücktritt/Änderung nach Ausstellung des Tickets, welche/r nicht durch die Annullierungskostenversicherung gedeckt ist, werden zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr die Airlinespesen (bis zu 100%) in Rechnung gestellt.
4.3 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei Brasa Reisen AG grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter 
 den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit 
 uns vereinbart haben.
- Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen 
 (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzep-
 tieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison 
 mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugta-
 rifbestimmungen scheitern kann.
- Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerforder-
 nisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).
- Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen 
 keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen ent-
 gegen.
Diese Person und Sie haften uns oder der Buchungsstelle, die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten. Als Änderungs-oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem Ihre Erklärung bei der Buchungsstelle eintrifft; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
5. Haftung
5.1 Im Allgemeinen
Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes
- eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen 
 an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Schiff-
 fahrtsgesellschaften, Busunternehmen, Hotels usw.)
- eine korrekte Katalogbeschreibung zum Zeitpunkt des 
 Redaktionsschlusses
- die fachmännische Organisation Ihrer Reise
Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen kataloggemäss im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Wir weisen aber auch darauf hin, dass Ihre Buchungsstelle Sonderwünsche nur entgegennehmen darf, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden.
5.2 Unsere Haftung
Brasa Reisen AG entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (unter Vorbehalt von Kapitel 6 und 7), soweit es der örtlichen Brasa-Reiseleitung oder der örtlichen Brasa-Vertretung nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.
5.3 Lokale Veranstaltungen und Ausflüge
An den meisten Ferienorten und Häfen ist es möglich, lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch auf eigene Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert. Brasa Reisen AG kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.
5.4 Unfälle und Erkrankungen
Brasa Reisen AG übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von Brasa Reisen AG oder einem von Brasa Reisen AG beauftragten Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht wurde. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von Brasa Reisen AG ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.5 Sachschäden
Brasa Reisen übernimmt die Haftung bei Diebstählen und Verlusten, die während einer Reise mit Brasa Reisen geschehen, falls der Brasa-Reiseleitung oder einem von Brasa Reisen beauftragten Unternehmen ein Verschulden zur Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person.
Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von Brasa Reisen ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
5.6 Sicherstellung
Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen die Broschüre «Garantiert hin und zurück», die Sie bei uns oder in Ihrem dem Garantiefonds angeschlossenen Reisebüro erhalten.
6. Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden
6.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie im Brasa Reisen-Katalog versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.
6.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserer Brasa Reisen AG-Reiseleitung bzw. dem Brasa Reisen AG-Vertreter oder dem Leistungsträger bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung bzw. der örtlichen Brasa Reisen AG-Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.3 Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber zu beheben, sofern die Brasa Reisen AG-Reiseleitung bzw. die örtliche Brasa Reisen AG-Vertretung oder der Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von Brasa Reisen AG gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der örtlichen Brasa Reisen AG-Vertretung bzw. der Brasa Reisen AG-Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der Brasa Reisen AG-Reiseleitung bzw. der örtlichen Brasa Reisen AG-Vertretung oder des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei Ihrem Reisebüro oder bei Brasa Reisen AG in Zürich einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.
7. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Ab--bruch der Reise durch Brasa Reisen AG
7.1 Brasa Reisen AG behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen Fällen ist Brasa Reisen AG auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. Brasa Reisen AG ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.
8. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie
Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder ändern wollen, so kann Ihnen Brasa Reisen AG den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Hingegen werden wir allfällige von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht in Rechnung gestellte Leistungen vergüten (Sonderaktionen ausgenommen). Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. Die Brasa Reisen AG-Reiseleitung bzw. die örtliche Brasa Reisen AG-Vertretung werden Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein.
9. Pass, Visa, Impfungen
9.1 Der Reisekatalog bzw. die Preislisten enthalten Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt der Drucklegung der Reisekataloge. Allfällige danach bekanntwerdende Änderungen wird Ihnen Brasa Reisen AG resp. Ihre Buchungsstelle bei Vertragsabschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen.
Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte hin. Auf Wunsch besorgt Ihnen Ihr Reisebüro gerne die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
9.2 Brasa Reisen AG kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.
10. Flüge
Unser Katalog umfasst Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie Sonderflugprogramme mit Flugzeugen schweizerischer und ausländischer Gesellschaften. Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei allen Programmen, die Sie unseren Katalogen entnehmen, in der Economy-Klasse. Beachten Sie, dass mittlerweile die meisten Fluggesellschaften nur noch Nichtraucher-Plätze anbieten. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Falls zwei oder mehrere Tickets pro Reisender ausgestellt werden, haftet Brasa Reisen AG nicht für die Mindestumsteigezeit! Falls die Ankunft der Flüge an der Urlaubsdestination nach 13 Uhr erfolgt, ist die erste Leistung des Hotels das Abendessen (sofern im Arrangementpreis inbegriffen). Bei Landung nach 19.30 Uhr ist die erste Leistung des Hotels die Unterkunft.
10.1 Elektronisches Flugticket / E-Ticket
Ein sorgloses Reisen bietet das elektronische Flugticket, das so genannte E-Ticket. Immer mehr Fluggesellschaften arbeiten nach dem Prinzip des papierlosen Flugtickets. Der Vorteil für den Reisenden liegt auf der Hand: Sie können es nicht mehr verlieren und es kann auch nicht gestohlen werden. Das Flugticket wird im Reservationssystem der Fluggesellschaften gespeichert. Der Reisende weist sich mit dem Reisepass beim Check-In aus. Für Flüge mit Fluggesellschaften, die das elektronische Ticket anbieten, stellt Brasa Reisen AG ausschliesslich E-Tickets aus. Sollten Sie ein herkömmliches Flugticket wünschen, stellen wir Ihnen gerne ein solches aus. Beachten sie aber, dass viele Fluggesellschaften für das herkömmliche Flugticket eine «Papierticket»-Gebühr erheben.
11. Sportmöglichkeiten
In vielen unserer Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen ist in der Regel begrenzt und bezüglich Qualität sind Abstriche zu akzeptieren. Die Einrichtungen befinden sich nicht in allen Fällen in unmittelbarer Nähe des Hotels. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen benützt, welche Dritten gehören. Diese sind in Zusammenarbeit oder im Auftrag unserer Hotels für die Bereitstellung verschiedener Sportmöglichkeiten besorgt. Auf solche Drittpersonen haben wir verständlicherweise wenig oder überhaupt keinen Einfluss. Wir können deshalb auch nicht garantieren, dass Sie die in unseren Katalogen beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausüben können. Falls Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so lassen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise bestätigen, dass die Ausübung der betreffenden Sportart während Ihrer Ferienzeit auch tatsächlich möglich ist. Eine Haftung können wir sonst nicht übernehmen.
12. Kulturelle Veranstaltungen
Für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen ist die rechtzeitige Bestellung der Eintrittskarten unbedingt erforderlich. Für die Bearbeitung verrechnet Brasa Reisen AG eine Reservierungsgebühr. Bestellte Tickets werden nicht zurückgenommen. Buchungen von Pauschalarrangements können nicht vom Erhalt der Tickets abhängig gemacht werden.
Wichtig: Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen sind durch die obligatorische Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt. Eintrittskarten können nur zusammen mit einem Pauschalarrangement gebucht werden. Die Kartenpreise sind in der Regel höher als die aufgedruckten Werte, weil Bezugsagenturen Provisionen aufrechnen.
13. Einzel-, Dreier- und Viererzimmer
13.1 Einzelzimmer
Brasa Reisen AG kann bei Rundreisen keine Garantie für Einzelzimmer übernehmen, da in vielen Hotels Einzelzimmer nur in beschränkter Anzahl vorhanden sind. Ist trotz vorliegender Hotelbestätigung an einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar, haben Sie das Recht, von der Reiseleitung eine Rückerstattung zu verlangen. Diese besteht jedoch nur aus der Rückvergütung des von Ihnen bereits bezahlten Zuschlags pro Nacht. Findet Brasa Reisen AG für Sie als alleinreisende Person keinen Zimmerpartner, erhalten Sie ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung, was mit einem entsprechenden Mehrpreis verbunden ist.
Brasa Reisen AG macht Sie darauf aufmerksam, dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz teilweise erheblichen Mehrkosten nicht denselben Komfort aufweisen wie Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht immer derjenigen von Doppelzimmern, oder es müssen Einbussen in Bezug auf die Lage in Kauf genommen werden. Hotels, welche über verschiedene Zimmertypen verfügen, schliessen Einzelreisende von einigen Zimmerkategorien aus.
13.2 Zusatzbetten
In einigen Hotels können in Doppelzimmern auch Zusatzbetten gebucht werden. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten allerdings meist nicht den normalen Betten.
13.3 Für die Bereitstellung eines Baby-Bettes erheben die meisten Hotels eine Gebühr. Diese ist immer an Ort zu entrichten.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und Brasa Reisen AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Brasa Reisen AG können nur an ihrem Sitz in Zürich angebracht werden.
15. Ombudsman
15.1 Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den Ombudsman für das Reisegewerbe anrufen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns bzw. dem Reisebüro, bei welchem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.
15.2 Die Adresse des Ombudsman lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach, 4601 Olten
16. Versicherung
16.1 BRASA-Jahresschutzpaket der Europäischen Reiseversi-cherung
Die Jahresversicherung mit welcher Sie während 365 Tagen Schutz vor Folgen einer Annullierung oder eines Reisezwischenfalls geniessen, kostet CHF 99 für Einzelpersonen und CHF 169 pro Familie. Deckungsumfang: bei Annullierungskosten max. CHF 20'000 (Einzelperson) und max. CHF 50'000 (Familie) weltweit. Schutz für Reisezwischenfälle während eines ganzen Jahres mit einer Versicherungssumme bis zu max. CHF 250'000 insgesamt, weltweit gültig.
16.2 Bearbeitungsgebühr
Brasa Reisen AG möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühr von CHF 60 pro Person, max. CHF 120 pro Auftrag, durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt ist. Diese Spesen sind in jedem Fall von Ihnen zu bezahlen.
16.3 Zusätzliche Versicherung
Die Haftung der Reise- und Transportunternehmer ist beschränkt, diejenige der Fluggesellschaften gestützt auf die bestehenden internationalen Abkommen. Brasa Reisen AG empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen.